Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechnen

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldberechnen

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Ich bin am 22.8.2008 wieder zu arbeiten angefangen und dann am 24.12.2008 in Mutterschutz gegangen. Wie wird nun das Elterngeld berrechnet? Wie gebe ich die 4.Monate im Elterngeldrechner an?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € Liebe Grüsse, NB


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