Mitglied inaktiv
hallo, mein sohn ist am 25.11.11.geboren....in den 12 kalendermonaten vor der geburt war ich 4monate noch in festeinstellung und den rest ein teilzeitjob,sodass ich 296,04;- durchschnittliches einkommen hatte, also erhalte ich 300,- Eltergeld. Ich beziehe hartz4 seit ich keine festeinstellung hatte.bekomm ich die 296,04,- angerechnet oder bleiben die anrechnungsfrei. die bearbeiterin vom elterngeld sagte mir zwar das es anrechnungsfrei wäre, doch wie muss ich das dem jobcenter mitteilen,die wollen die 300,- komplett haben.habe denen den bescheid gegeben,den ich bekommen habe. oder habe ich das alles falsch verstanden und mir steht das nicht zu?
CKEL0410
Bei h4 wird das eg komplett angerechnet,ist ja eine Lohnersatzleistung!
Mitglied inaktiv
Nein, auch bei H4 sind die 300€ Mindestelterngeld anrechnungsfrei, sofern sie durch Arbeit erwirtschaftet wurden ! Aber das sind gewisse Verhältnisse, das wissen andere sicherlich besser.
CKEL0410
Es waren aber nur 4 Monate,soweit ich weiß hat sich das gesetzt doch geändert .
Mitglied inaktiv
Ja, hat es, dass H4 Empfänger eben nicht noch 300€ mehr haben als vorher als H4 Empfänger. Weil die haben ja auch keine Lohneinbuße. Finde ich total richtig ! Aber wenn ich sie richtig verstanden habe, dann hat sie nach den 4 Monaten ja Teilzeit gearbeitet, was sie nun wegen dem Kind nicht mehr macht. Und somit wird sie mehr gehabt haben als den H4 Satz und hat Einbuße. Daher ist ein Teil des Elterngeldes anrechnungsfrei, weil eben selbst erarbeitet.
Mitglied inaktiv
danke für die antworten ich finde, auch wenn ich h4 bekomme es richtig das die 300EG engerechnet werden,die hatte man ja vorher auch nicht. blos ich habe ja trotz schwangerschaft gearbeitet,auch wenn nur teilzeit und deswegen bin ich der meinung das mir das zusteht...ich hatte gelesen das in diesem falle der EGFreibetrag zusteht,also meine durchschnittlich verdienten 296,04,- , 4 euro bekommt also das amt und ich den rest, zusätzlich zum h4! aber wie das geschriebene auch zutrifft weis ich ja nicht,deswegen habe ich gehofft das hier jemand ist der das vielleicht schon erlebt hat...
Mitglied inaktiv
Ja, habe ich, als es um den Kindergartenbeitrag des Großen ging. Im Endeffekt durften sie mir nur anrechnen was über den 300€ lag, musste aber auch Widerspruch einlegen bis sie das dann einsahen. es gab damals die Änderung bei H4 und Elterngeld, ja auch zurecht. Aber es sollten eben nicht alle über einen Kamm geschert werden. H4, schwanger werden und dann H4 + 300€ ist eben ein Vorteil durch das Kind. Gearbeitet, schwanger, dann H4 + 300€ ist in der Regel kein Vortel durch das Kind. Wenn einem die dann auch noch genommen werden...... Aber zum Verständnis, hast Du H4 aufstockend bekommen in der Teilzeitarbeit ? Dann hattest Du durch die Arbeit ja einen Betrag den Du zuverdienen konntest, zumindest der müsste bleiben.
Mitglied inaktiv
Es gibt mittlerweile Ausnahmen, wenn Sie Arbeitslosengeld II, Hartz 4 oder Kinderzuschlag beziehen und vor der Geburt ihres Kindes im Berufsleben standen, bekommen Sie ab dem 01. Januar 2011 einen Elterngeldfreibetrag. Dieser Freibetrag ist höchstens 300 Euro und entspricht dem Einkommen wir vor der Geburt. Das Elterngeld wird künftig bis zu dieser Höhe sowie bei den genannten Leistungen bleiben und wird außerdem frei angerechnet. Quelle : http://koeln-bonn.business-on.de/hartz-elterngeld-bundesregierung-ihnen-leistungen-arbeitslosengeld-ii-_id32852.html Also, falls Du aufgestockt hast früher, dann ist zumindest das "mehr" an alg2 nicht anzurechnen davon.
Mitglied inaktiv
die 12kalendermonate: 1-4KM festeinstellung ohne H4 5-10KM ALG1 + ALG2 + teilzeit (erlaubte 100,-) 11-12 KM ALG2 + Teilzeit (erlaubte 100,-) ich hoffe das ich das verständlich rüber bringe:-) also wird es mir nicht angerechnet? ich werde dann trotzdem erstmal widerspruch einlegen...
Mitglied inaktiv
Puh, wie sich das aufsplittet weiss ich nicht. Auf jeden Fall dürfen sie Dir nicht das ganze Elterngeld anrechnen. Es gibt so ein Elterngeldforum, die sind sehr fit. Frag mal google.
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