Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld über 2 Jahre und ein Frühchen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld über 2 Jahre und ein Frühchen

Mitglied inaktiv

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Hallo! Mein Sohn ist am, 19.02.09 gebohren, der errechnete Termin war am 14.03.09. Sprich er gilt als Frühchen. Jetzt habe ich das Elterngeld über 24 Monate beantragt, damit ich zwei Jahre Elternzeit nehmen kann und mußte feststellen, das ich nur bis zum 19.11.2010 das Elterngeld bekomme. Wird man jetzt bestraft, weil man ein Frühchen bekommen hat und deswegen vier Wochen länger im Mutterschutz ist? So bin ich doch "gezwungen" zwei Monate Früher als geplant, wieder arbeiten zu gehen,oder ist das falsch?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe ich gar nicht. EG bekommt man doch ab der Geburt für 12 oder 24 Mo. Wie kommen die auf November??? Und was soll das mit dem Frühchen zu tun haben? Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ja das ist leider so. Auch die Nicht-Frühchen-Mamas, deren Kinder 1 oder 2 Wochen zu früh kommen, werden so bestraft. Mir erging es genauso. Habe wegen 2 Taagen, die ich länger MuSchu hatte, 1 Monat kein Elterngeld bekommen. Aber ich glaube, Frau Bader meinte mal, dass man dagegen vorgehen kann. Wenn es bei mir diesmal nämlich wieder so ist, werde ich dagegen vorgehen, diesmal auch notfalls gerichtlich. Der I-Rechner hier billigt mir nämlich für den 3 LM lediglich weniger Elterngeld zu, streicht es aber nicht ganz. LG Arlett


Mitglied inaktiv

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Ich bekomme Mutterschaftsgeld für die ersten drei Lebensmonate meines Sohnes. In dieser Zeit wird kein Elterngeld gezahlt. Das bekomme ich für den 4. bis 12. Lebensmonat Da ich Das Elterngeld über 24 Monate beantagt habe (also immer die hälfte der 67%) "fehlen" mir dann zwei Monate am ende, um bis zum zweiten Geburtstag meines Sohnes.


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