Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, im Januar kommt unser 2. Kind, ich bin selbständig und PKV versichert, mein Freund ist angestellt und GKV versichert. Ich bleibe die ersten 3 Monate zu Hause, mein Freund dann 6 Monate, d.h. wir teilen EZ und EG. FRAGEN: 1. In Zeit des Mutterschutzes ,8 Wochen Muterschaftsgeld (hab ich ja nicht durch PKV und selbständig) gibt es auch noch kein Elterngeld? gibt es als PKV Versicherte dann also überhaupt keine Möglichkeit von "Geldfluss"? 2. Wie sehen Sie das als PKV Versicherte mit Krankschreibung während dieser Zeit, d.h. also dann Krankentagegeld? ginge das? ist das empfehlenswert? 3. Während meiner EZ bekomme ich noch Geld ausgezahlt - quartalsweise Auschüttung sozusagen. Das kann ich auch nicht verschieben lassen. Wird dieses Geld dann auf das Elterngeld noch angerechnet? 4. Kann ich unser Kind bei meinem Freund in der GKV familienversichern lassen? Ich verdiene mehr, wir sind aber nicht verheiratet (leben aber zusammen) und haben gemeinsames Sorgerecht. Wie ist das bei Nicht-verheiratet-sein? p.s. 1.KInd ist auch noch bei ihm.... Danke und Grüße
Mitglied inaktiv
Ich versuch's mal aufzudröseln :-) 1.) Du bekommst EG ab Geburt, denn bei Dir gibt es kein MuSchuGeld anzurechnen. 2.) Krankschreiben lassen kannst Du Dich jederzeit sofern es begründet ist. Aber was sollte das bringen? 3.) Jeder cent Einnahmen wird gegengerechnet, ob Du dafür etwas "tust" oder nicht. 4.) Kind kann in die GKV zum unverheirateten Vater :-) Viele Grüße Désirée
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