Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld+Hauptjob+Nebengewerbe+400,-Basis

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld+Hauptjob+Nebengewerbe+400,-Basis

soniii

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Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten unser 2. Kind im Januar 2013 und mein Mann würde gerne mit mir zusammen zwei Monate Elternzeit nehmen. Leider wissen wir nicht, ob wir uns das finanziell leisten können, da mein Mann mehrere Jobs hat und wir nicht genau wissen, was angerechnet wird. Vielleicht wissen Sie Rat? Klar ist uns: Mann Hauptberuf: 40 Std./Woche - 65% vom Einkommen Meine Person: Hausfrau - 300,- Euro Aber was ist mit dem Basisjob? Da wollte mein Mann weiter arbeiten. Werden dann die 400,- Euro angerechnet auf die 65% oder sind das zwei verschiedene Sachen? Das Nebengewerbe soll die zwei Monate ruhen, aber wird der Gewinn von 2012 dagegen gerechnet, obwohl er die Monate nicht arbeiten würde? Vielen Dank für Ihre Mühe! LG S. Horn


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Minijobs wird beim Elterngeld berücksichtigt und, wenn er in weiter macht, am Ende wieder abgezogen. Sie können das einfach nachrechnen unter www.bmfsfj.de/ Elterngeldrechner Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Es wird alles angerechnet, was angemeldet ist. Als Hausfrau bekommt die Frau (richtig erkannt) nur die 300 Euro. Wenn die Frau nicht arbeiten geht, wird bei ihr auch nichts angerechnet. Und selbst wenn, weniger als 300 Euro gibts nicht. Bei mehreren Jobs wird das Elterngeld vom gesamten Nettoeinkommen berechnet. Und wenn der Mann in einem seiner Jobs Einkommen hat (während der EZ), dann wird das von dem gesamten EG abgezogen. Da gibt es keine Unterteilung. Gruß Sabine


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