Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld 2 Jahre

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld 2 Jahre

Mitglied inaktiv

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Hallo! Meine Frage, stimmt es das wenn ich 1 Jahr nehme, ich 85% vom Nettolohn bekomme, und wenn ich 2 Jahre nehme 65% vom Nettolohn??? Darf ich auf 400€ arbeiten gehen in der Elternzeit, oder wird mir das abgezogen??? Bin nicht verheiratet, habe 2 Kinder im alter von 5 und 10 Jahren und lebe mit dem Vater von meinem Krümel zusammen, habe lohnsteuer klasse 2 !!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein. Sie haben Anspruch auf 12 / 14 Mo. EG iHv 65 %. Wenn Sie es aufteilen auf 24 Mo., bekommen Sie eben die Hälfte. Rechnen kann man bei www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Noch was dazu, ich lese hier auch von 3 Jahren Elternzeit??? Was steht einem dann zu? Die Elterngeldrechner im internet sind alle auf 12 Monate.Ich lebe in Bayern!


Mitglied inaktiv

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Hallo Elterngeld gibt es immer nur für 12 Monate ( 14, wenn der Partner 2 Monate nimmt ) Du kannst Dir lediglich die Summe auf 24 Monate auszahlen lassen,dann halbieren sich die Auszahlungsbeträge einfach. Mit der Elternzeit von bis zu 3 Jahren beim Arbeitgeber hat das nichts zu tun. Muss man nach dem Elterngeld halt schauen wie man sich finanziert. 85% ? Nein, das gibt es nicht, wenn Du unter 1000 Euro verdienst aktuell, dann bekommst Du für jeden 20 Euro unter 1000 Euro 1% mehr Elterngeld. Arbeiten kannst Du jederzeit, aber das wird in den ersten 12 Monaten komplett angerechnet bis zum Sockelbetrag von 300 Euro runter. Im 2. Jahr wird nichts mehr angerechnet, weil da ja nur noch die Auszahlung läuft, der Bezugszeitraum aber beendet ist. Wenn Du mit Deinem Partner zusammen wohnst, dann hast Du keine Berechtigung mehr auf LSK 2 und bist verpflichtet das zu melden. Das Finanzamt ist da empfindlich.


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