Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eltergeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Eltergeld

jtig711

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Darf bei der Berechnung des Elterngeldes eine Werbungskostenpauschale abgezogen werden.auch wenn man ein Beschäftigungsverbot hatte und bei der Steuererklärung keine Werbungskosten geltend machen kann?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Werbungskosten: Vom letzten Nettoeinkommen pro Monat ziehen die Elterngeld-Stellen monatlich 76,67 Euro als fiktive Werbungskosten ab (ein Zwölftel der jährlichen Arbeitnehmer-Werbungskostenpauschale von 920 Euro, die in die Steuertabellen bereits eingearbeitet ist.). Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer in dem Jahr überhaupt keine Werbungskosten hatte. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Ich mein, da mal n Urteil gelesen zu haben, wonach auch dann an der Pauschale nicht zu rütteln ist, aber ich kanns grad nicht finden.... Gruß Sabine


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