jtig711
Darf bei der Berechnung des Elterngeldes eine Werbungskostenpauschale abgezogen werden.auch wenn man ein Beschäftigungsverbot hatte und bei der Steuererklärung keine Werbungskosten geltend machen kann?
Hallo, Werbungskosten: Vom letzten Nettoeinkommen pro Monat ziehen die Elterngeld-Stellen monatlich 76,67 Euro als fiktive Werbungskosten ab (ein Zwölftel der jährlichen Arbeitnehmer-Werbungskostenpauschale von 920 Euro, die in die Steuertabellen bereits eingearbeitet ist.). Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer in dem Jahr überhaupt keine Werbungskosten hatte. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Ich mein, da mal n Urteil gelesen zu haben, wonach auch dann an der Pauschale nicht zu rütteln ist, aber ich kanns grad nicht finden.... Gruß Sabine
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