Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eltergeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Eltergeld

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich bin nicht verheiratet und will wenn unser kleiner da ist mit mein Freund zusammen ziehen.Ich habe anfang September den Termin zur Vaterschaftsanerkennung.Die Dame da beim Jugendamt hat mich auch gefragt wie es mit der Sorgerechtserklärung ist.Ich würde meinem Freund das gemeinsame Sorgerecht zusprechen.Meine Frage nun als alleinerziehende bekommt man doch 2 Monate länger das Elterngeld.Wenn ich aber jetzt schon die Sorgerechtserklärung mache bin ich ja nicht alleinerziehend.Würde man das Geld auch bekommen wenn man mit dem Vater des Kindes zusammen wohnt?Wenn man doch 2 Monate mehr Geld bekommen würde könnte man das doch auch nutzen oder?Danke für Ihre Antwort im Vorraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend ist, ob Sie mit ihm zusammenleben,nicht, wer das Sorgerecht hat. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Wenn du mit deinem Freund zusammenwohnst bekommst du es nur 12 Monate, außer er nimmt 2 Monate Elternzeit. Da du, wenn du mit ihm zusammenwohnst nicht alleinerziehend bist.


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