Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin alleinerziehend (Tochter 14 Mon.) und bleibe insges. 2 Jahre in Elternzeit. Kindsvater und ich wohnen nicht zusammen, aber wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Frage: Kann auch der Vater das 3. Jahr Elternzeit nehmen und mit der Kleinen zu Hause bleiben? Ich würde dann gern schon wieder arbeiten, möchte sie aber erst mit 3 Jahren in eine Kita geben. Stünde dann dem Vater das Landeserziehungsgeld (Thüringen) zu? Danke und freundlicher Gruß
Hallo, wenn er mit dem Kind nicht in einem Haushalt lebt, kann er weder EG noch L-EZ geltend machen. Sie können versuchen, einen Ausnahmeantrag zu stellen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Auch der Vater kann insges. 3 Jahre für sein Kind Zuhause bleiben. Auch ihm steht Elternegld/ Landeserziehungsgeld zu. GGf. mußt Du in Thüringen zustimmen... aber eigentl. nicht bei GSR. Grüße Désirée
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