Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eltenzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Eltenzeit

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin alleinerziehend (Tochter 14 Mon.) und bleibe insges. 2 Jahre in Elternzeit. Kindsvater und ich wohnen nicht zusammen, aber wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Frage: Kann auch der Vater das 3. Jahr Elternzeit nehmen und mit der Kleinen zu Hause bleiben? Ich würde dann gern schon wieder arbeiten, möchte sie aber erst mit 3 Jahren in eine Kita geben. Stünde dann dem Vater das Landeserziehungsgeld (Thüringen) zu? Danke und freundlicher Gruß


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn er mit dem Kind nicht in einem Haushalt lebt, kann er weder EG noch L-EZ geltend machen. Sie können versuchen, einen Ausnahmeantrag zu stellen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Auch der Vater kann insges. 3 Jahre für sein Kind Zuhause bleiben. Auch ihm steht Elternegld/ Landeserziehungsgeld zu. GGf. mußt Du in Thüringen zustimmen... aber eigentl. nicht bei GSR. Grüße Désirée


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