Mitglied inaktiv
Jetzt muss ich noch einmal nachfragen, da ich auf diese Frage verschiedene Antworten bekommen habe: Geburt: 2.9.02 (Frühgeburt) Mutterschutz: Bis 17.12.02 Elternzeit soll 3 Jahre betragen. Frage: Endet die Elternzeit am: - 16.12.05 ? - 01.09.05 ?
Lieber Michael, meine Antwort war doch eindeutig. Die Zeit des Mutterschutzes zählt mit. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
..soweit man mir sagte, wird die Elternzeit von dem Zeitpunkt der Geburt errechtnet. Bei Frühgeburten ist nur eins anders, daß man anstatt von 6 Wochen, 8 Wochen nach der Geburt zuhause bleiben kann. Was aber nichts mit der Elternzeit zu tun hat. Alles Gute weiterhin
Die letzten 10 Beiträge
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt