Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eltenzeit

Frage: Eltenzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Jetzt muss ich noch einmal nachfragen, da ich auf diese Frage verschiedene Antworten bekommen habe: Geburt: 2.9.02 (Frühgeburt) Mutterschutz: Bis 17.12.02 Elternzeit soll 3 Jahre betragen. Frage: Endet die Elternzeit am: - 16.12.05 ? - 01.09.05 ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Lieber Michael, meine Antwort war doch eindeutig. Die Zeit des Mutterschutzes zählt mit. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

..soweit man mir sagte, wird die Elternzeit von dem Zeitpunkt der Geburt errechtnet. Bei Frühgeburten ist nur eins anders, daß man anstatt von 6 Wochen, 8 Wochen nach der Geburt zuhause bleiben kann. Was aber nichts mit der Elternzeit zu tun hat. Alles Gute weiterhin


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.