Mitglied inaktiv
Jetzt muss ich noch einmal nachfragen, da ich auf diese Frage verschiedene Antworten bekommen habe: Geburt: 2.9.02 (Frühgeburt) Mutterschutz: Bis 17.12.02 Elternzeit soll 3 Jahre betragen. Frage: Endet die Elternzeit am: - 16.12.05 ? - 01.09.05 ?
Lieber Michael, meine Antwort war doch eindeutig. Die Zeit des Mutterschutzes zählt mit. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
..soweit man mir sagte, wird die Elternzeit von dem Zeitpunkt der Geburt errechtnet. Bei Frühgeburten ist nur eins anders, daß man anstatt von 6 Wochen, 8 Wochen nach der Geburt zuhause bleiben kann. Was aber nichts mit der Elternzeit zu tun hat. Alles Gute weiterhin
Die letzten 10 Beiträge
- Standortschließung während Teilzeit in Elternzeit
- Resturlaub während eines Minijobs in der Elternzeit
- Wird Urlaub aus Vollzeit nach EZ in Teilzeit umgerechnet?
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?