Mitglied inaktiv
Jetzt muss ich noch einmal nachfragen, da ich auf diese Frage verschiedene Antworten bekommen habe: Geburt: 2.9.02 (Frühgeburt) Mutterschutz: Bis 17.12.02 Elternzeit soll 3 Jahre betragen. Frage: Endet die Elternzeit am: - 16.12.05 ? - 01.09.05 ?
Lieber Michael, meine Antwort war doch eindeutig. Die Zeit des Mutterschutzes zählt mit. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
..soweit man mir sagte, wird die Elternzeit von dem Zeitpunkt der Geburt errechtnet. Bei Frühgeburten ist nur eins anders, daß man anstatt von 6 Wochen, 8 Wochen nach der Geburt zuhause bleiben kann. Was aber nichts mit der Elternzeit zu tun hat. Alles Gute weiterhin
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