tv7-7-04
Hallo Frau Bader, ich habe eine sehr dringende Frage, da ich morgen schon den Elterngeldantrag abgeben muss: SV: Mein Mann hat in den 12 Monaten vor der Geburt unseres Kindes 9 Monate einen Job mit Bruttogehalt von durchschnittlich 400 € gehabt, hinzu kamen Sachbezüge (Kost und Wohnung) i.H.v. 200 € monatlich. Auf den Lohnzetteln steht also auch Gesamt Brutto incl. Sachbezüge. Frage: 1. Wenn er 9 Monate gejobbt hat, und zwischendurch 3 Monate ALG II bekam, bekommt er doch trotzdem Elterngeld aus Erwerbseinkommen vor der Geburt, oder? 2. Seine Sachbezüge werden folglich auch als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld genommen, oder? 3. Habe ich als Studentin auch Anspruch auf die beiden Partnetmonate (13.+14.Monat), oder muss ich dafür erwarbseinkommen gehabt haben in den vergangenen 12 Monaten vor der Geburt?
Hallo, 1. Ja, die Monate mit ALG II zählen dann als null 2. Ja 3. Sie können auch zwei Monate Eltern Geld beziehen, bekommen den Mindestbetrag, wenn Sie nicht gearbeitet haben. Liebe Grüße, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes