tv7-7-04
Hallo Frau Bader, ich habe eine sehr dringende Frage, da ich morgen schon den Elterngeldantrag abgeben muss: SV: Mein Mann hat in den 12 Monaten vor der Geburt unseres Kindes 9 Monate einen Job mit Bruttogehalt von durchschnittlich 400 € gehabt, hinzu kamen Sachbezüge (Kost und Wohnung) i.H.v. 200 € monatlich. Auf den Lohnzetteln steht also auch Gesamt Brutto incl. Sachbezüge. Frage: 1. Wenn er 9 Monate gejobbt hat, und zwischendurch 3 Monate ALG II bekam, bekommt er doch trotzdem Elterngeld aus Erwerbseinkommen vor der Geburt, oder? 2. Seine Sachbezüge werden folglich auch als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld genommen, oder? 3. Habe ich als Studentin auch Anspruch auf die beiden Partnetmonate (13.+14.Monat), oder muss ich dafür erwarbseinkommen gehabt haben in den vergangenen 12 Monaten vor der Geburt?
Hallo, 1. Ja, die Monate mit ALG II zählen dann als null 2. Ja 3. Sie können auch zwei Monate Eltern Geld beziehen, bekommen den Mindestbetrag, wenn Sie nicht gearbeitet haben. Liebe Grüße, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit
- Resturlaub und Rückkehr Elternzeit
- Elterngeld Jahre verschieben