Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, habe soeben mit der Elterngeldstelle telefoniert,dort wurde mir gesagt da ich seit 12SSW im Beschäftigungsverbot bin werden die letzten 12 Monate vor dem BV als Bemessungsgrundlage genommen,stimmt das? Hatte eigentlich gelesen,dass nur die Monate ausgegrenzt werden wo man schwangerschaftsbedingt Krankengeld bezogen hat...bin nun etwas verwirrt. Vielen Dank für ihre Hilfe
Hallo, ich sehe das Problem nicht. IM Bv erhalten Sie doch den vollen Lohn. Liebe Grüsse, NB
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