Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ellternzeit vorbei und jetzt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ellternzeit vorbei und jetzt

julia1997

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hallo habe ein broblem im januar ist meine ellternzeit vorbei nun habe ich arbeitslos gemeldet weil ich wieder schwanger bin jetzt sagt mir das arbeitsamt das ich krankenversichert bin bis zum bescheftigungs verbot heist bis 7monat glaube ich und dann wer bezalt mir die krankenversicherung?dei der geburt zum beispiel ich bin nicht verheiret und somit kann ivh mich nicht bei meinem freund versichern lassen was soll ich tun???


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollten dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden. Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter. Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Und damit endet auch der Bezug von beitragsfreier KK – wenn Sie nicht ArbGeld II erhalten. Liebe Grüße, NB


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