esma001
Ich habe einen Vertrag bis 14.2.14 in GB, erwarte im Mai ein Baby und da mein Mann seit Januar in D arbeitet, werde ich nach Ende meines Vertrages nach D umziehen. Habe ich dann Anspruch auf Elterngeld, zählt mein GB Gehalt und verwirke ich die Rechte wenn ich GB maternity leave in Anspruch nehme, den ich schon vor der Geburt bekäme.
Hallo, ja, auch Bürger der EU können in D Elterngeld nach Ihrem Gehalt bekommen - wenden Sie sich frühzeitig nach Ummeldung an das zuständige Amt. Elternzeit brauchen Sie eigentlich nicht - es sei denn, Sie wollen sich arbeitssuchend melden und wollen freigestellt werden. Mutterschutz nur bei Ihrem Arbeitgeber. Liebe Grüße, NB
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