Mitglied inaktiv
Hallo! Konstellation: Ehemann hat 13 Monate EZ mit EG(/Plus) genommen. EZ endete Ende August. Ab da bis Ende Dez. laufen die 4 Partnerschaftsmonate. Vor EZ war Ehemann freiwillig gesetzlich versichert. Außer den vier Monaten TZ in EZ bestand dieses Jahr kein Einkommen. Das monatliche TZ-Einkommen hochgerechnet aufs Jahr würde die JAEG nicht überschreiten. Während der Partnerschaftsmonate arbeiten beide je 25h. Der Ehemann hat in den Partnerschaftsmonate deutlich höhere Krankenkassenbeiträge als "üblich" zu zahlen, da die KK den Höchstsatz verlangt und der AG aber seinen normalen Anteil dem Gehalt anpasst. Die fehlende Differenz hat der Ehemann selbst zu tragen. Dadurch ist das TZ-Einkommen um etwas über 100€ geringer als es nach regulärer Brutto-Netto-Rechnung sein sollte. Ich habe folgende Aussage im Internet gefunden: Elternzeit: Eintritt von Versicherungspflicht möglich Die Versicherungsfreiheit eines höherverdienenden Arbeitnehmers endet, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die JAEG nicht mehr überschreitet. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Entgeltminderung ihrem Anschein nach nur vorübergehender Natur oder zeitlich befristet ist, wie zum Beispiel bei der Inanspruchnahme der sogenannten Partnerschaftsmonate bei der Zahlung von Elterngeld. Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung bei Beginn der Minderung bleibt die bereits absehbare Rückkehr zu den Verhältnissen vor der Entgeltminderung unberücksichtigt. Ist die Aussage korrekt? Kann diese jemand mit entsprechenden Richtlinien/Paragraphen untermauern? Danke LG Lilly
Hallo, prima, dass es sich erledigt hat! Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nach (heute erneut) mehreren längeren Anrufen an diversen Stellen bei der Krankenkasse hat die Aussage sich jetzt doch bestätigt, dass in dem Fall die Versicherungspflicht eintritt und die KK wird die zuviel gezahlten Beiträge erstatten. Frage hat sich somit doch noch erledigt. :) Waren heute wohl im Gegensatz zu den letzten Tagen die richtigen Leute an der Hotline. LG Lilly