Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Einstieg immer zum Kindergartenjahr?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Einstieg immer zum Kindergartenjahr?

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin bis Februar in Elternzeit und benötige ab dann einen Betreuungsplatz für unser Kind. Ist es korrekt, dass wir mit der Betreuung immer nur nach den Sommerferien einsetzen können, also dass wir jetzt schon ab September die Elternbeiträge zahlen müssen, obwohl wir den Platz erst ab Februar nutzen? (in einer städt. oder kirchl. Einrichtung) Und wie berechnen sich die Elternbeiträge wenn ich meinen Einkommensnachweis von diesem Jahr vorlegen muss, aber ab nächstem Jahr viel weniger verdiene? VIelen Dank für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, einen Anspruch haben Sie mit einem JAhr noch nicht, insofern kann der kiGa das so machen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Du zahlst auch erst dann, wenn du einen Platz bekommst. Die meisten Kigas starten im Aug, wenn die Schulkinder Platz machen, Ausnahmen gibt es immer. Ab 3 Jahre habt ihr Anspruch auf einen Platz, aber nicht in einem bestimmten Kiga. In der Regel würdet ihr dann erst im Sommer darauf starten, es sei denn, ihr nehmt einen Platz für Kinder unter 3 ab diesen Sommer, gibt es seltener und sind teurer. Oder ihr überbrückt evtl mit einer Tagesmutter. Oder euer Kiga hat Platz und ihr dürft im Feb starten. Hier könnte man sich ans Jugendamt wenden zur Neuberechnung, wenn sich was ändert.


Mitglied inaktiv

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hallo, also unser kind ist dann gerade 1 Jahr alt und man sagte uns in der Kita, dass sie einen Platz ab September anbieten können, uns aber nicht garantieren, dass der noch bis Februar frei ist. Beim Jugendamt erreiche ich niemanden... Es läuft ein Band, dass die Eltern Ende Mai (?!) ein Schreiben erhalten sollen, ob es mit dem Kitaplatz klappt und man soll von Nachfragen absehen...


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