Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Einschreiben

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Einschreiben

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage: Wenn jemand per Einschreiben z.B. eine Einzugsermächtigung widerrufen würde und der Empfänger dieses Einschreiben nicht abholt (Benachrichtigung und Niederlegung), gilt das Schreiben dann als zugestellt oder müsste man das Einschreiben immer wieder abschicken, bis es ankommt? Vielen Dank! Lumaxx


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Mitglied inaktiv

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denn wenn der postbote es in den briefkasten wirft, gilt es als zugestellt. lg two_kids


Mitglied inaktiv

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einschreiben sind fast immer rausgeschmissenes geld. ein nicht abgeholtes oder nicht angenommenes einschreiben gilt als nicht zugestellt. das größere problem ist: selbst, wenn das einschreiben entgegen genommen wird, kann derjenige immer noch sagen, dass nur ein leeres blatt drin war oder etwas ganz anderes, als der absender geschickt hat. denn der absender kann nicht beweisen, dass er eine kündigung etc. abgeschickt hat. von daher sind einschreiben fast immer rausgeschmissenes geld und keineswegs so hilfreich wie die post behauptet. dann lieber das schreiben (wenn möglich) mit einem zeugen, der den inhalt kennt, beim empfänger persönlich abgeben. nur dann ist man auf der sicheren seite. aber meist ist das ganze einfach unnötig. :-) lg


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