Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Einmischung Vormundschaftsgericht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Einmischung Vormundschaftsgericht

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Tag, Frau Bader, durch einen Zeitungsartikel komme ich auf folgende Frage: Es wurde behauptet, dass im Todesfall eines Elternteils (verheiratet, zwei minderjährige Kinder), der andere Teil nicht frei entscheiden kann, was z.B. mit dem Haus, der ETW etc. geschieht und sich das Vormundschaftsgericht einmischt (für mich ein Unding !!). Welche Art von Erklärung (notariell oder private Formulierung ?) muß man hier machen ????? Vielen Dank Nicole


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ..das ist richtig, bringt aber viele steuerrechtliche Nachteile! Das Vormundschaftsgericht vertritt mit die Interessen der Kinder (als Erben) und wird sinnvollen Entscheidungen sicher nicht im Wege stehen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Man muß ein sogenanntes "Berliner Testament" haben, in dem die Eheleute sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Die Kinder erben dann erst nach dem Tode des zuletzt versterbenden Elternteils.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich will meinem 1 jährigen Sohn Geld "schenken"(ehrlich - auch wegen Zinsabschlagsteur). Mein Bankberater meint: wenn ich das Geld verwenden will für das Kind (zum Beispiel für eine Reise oder Führerschein wenn er 16-17j.alt ist) muss ich Vormundschaftsgericht fragen und noch dazu - das ist Steuerhinterziehung. Wenn ich das Geld wiederanleg ...