Mitglied inaktiv
Guten Tag, Frau Bader, durch einen Zeitungsartikel komme ich auf folgende Frage: Es wurde behauptet, dass im Todesfall eines Elternteils (verheiratet, zwei minderjährige Kinder), der andere Teil nicht frei entscheiden kann, was z.B. mit dem Haus, der ETW etc. geschieht und sich das Vormundschaftsgericht einmischt (für mich ein Unding !!). Welche Art von Erklärung (notariell oder private Formulierung ?) muß man hier machen ????? Vielen Dank Nicole
Hallo, ..das ist richtig, bringt aber viele steuerrechtliche Nachteile! Das Vormundschaftsgericht vertritt mit die Interessen der Kinder (als Erben) und wird sinnvollen Entscheidungen sicher nicht im Wege stehen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Man muß ein sogenanntes "Berliner Testament" haben, in dem die Eheleute sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Die Kinder erben dann erst nach dem Tode des zuletzt versterbenden Elternteils.
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