Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

einmalige zahlung von 210 euro

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: einmalige zahlung von 210 euro

Mitglied inaktiv

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hallo ich wollt mal fragen stimmt es das wenn ich im erziehungsurlaub von der 1. tochter bin das ich ja kein anspruch auf mutterschaftsgeld habe, aber das ich eine einmahlige zahlung von 210 euro bekomme. wenn ja wo muß ich die beantragen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie eine versicherungspflichtige Tätigkeit haben, nein. Dann bekommen Sie bis zu 13 / Tag von der KK. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, Ich kann dir nur sagen wo du die einmalige zahlung von 210 Euro bekommen kannst. Das ist bei der Mutterschaftsstelle in Bonn. Adresse: Bundesversicherungsamt - Mutterschaftsgeldstelle - Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn Unsere Hotline (0228/619 1888) ist täglich von 9.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags auch von 13.00 bis 15.00 Uhr geschaltet. Liebe grüße FlyingAngel PS: einfach anrufen und fragen!


Mitglied inaktiv

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Soviel ich gelesen hab bekommen Mütter, die eine geringfügige Beschäftigung VOR der der Geburt ausüben eine EInmalzahlung von 210 Euro, andere Mütter bekommen glaub ich so und soviel vom letzten Lohn als Mutterschaftsgeld. Ich würde auch die 210 Euro bekommen da ich einen 300 Euro Job ausübe derzeit


Mitglied inaktiv

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wenn du nur im erziehungsurlaub bist und dein arbeitsvertrag ruht, hast du anspruch auf das mutterschaftsgeld von 13 euro pro tag von der kk. der zuschuss vom ag entfällt.


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