Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader! Zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit. Ich habe nun erfahren, daß eine Betriebsversammlung stattgefunden hat. Ich wurde aber nicht informiert bzw. eingeladen. Da ich ja eigentlich noch "dem Betrieb zugehöre" meine ich, daß man mich hätte informieren müssen!????? Wie ist die Sachlage???? Für Ihre Antwort vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen Elbe
Hallo, Ihr Arbeitsverhältnis ruht - deshalb wohl keine Berechtiging zur Einladung! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Elbe, ich bin selbst Betriebsratmitglied und weiß daher ganz genau, daß Du ein Recht hast an dieser Versammlung teilzunehmen. Normalerweise wird diese Einladung vom Betriebsrat ausgesprochen, ich muss gestehen, daß auch wir manchmal vergessen haben, die Leute in der Elternzeit einzuladen... Das geht in der Arbeit manchmal einfach unter! Sei nicht sauer und geh einfach hin oder erkundige Dich bei Deinem BR, dann fällt ihnen vielleicht noch der ein oder andere ein, den sie auch vergessen haben... LG Claudia
Die letzten 10 Beiträge
- Vertrag TZ in Elternzeit änderbar?
- Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern
- EZ und Arbeitslosenversicherung
- Umgangsrecht
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit