Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, am 27.07.02 endet mein 3-jähriger Erziehungsurlaub. Anfang des Jahres habe ich meinem Arbeitgeber mitgeteilt, daß ich zukünftig nur noch 20 Stunden die Woche arbeiten möchte. Ich bin angestellt ( bis zu meinem Erziehungsurlaub war ich Gruppenleiterin) und arbeite im Speditionswesen. Die Firma hat dies akzeptiert. Heute habe ich meinen neuen Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen und falle aus allen Wolken. Am besten ich schreibe den Text des beigelegten Schreibens eifach ab: ...wunschgemäß wird Ihr Anstellungsverhältnis ab dem 27.07.2002 in ein Teilzeit-Anstellungsverhältnis mit einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden geändert. Aufgrund dieser Teilzeittätigkeit können Sie zukünftig nicht mehr als Gruppenleiterin tätig sein, da diese Tätigkeit eine ganztägige Anwesenheit voraussetzt. Sie tragen zukünftig erheblich weniger Verantwortung für den ordnungsgemäen Arbeitsablauf. Daher muss auch die Gehaltsgruppeneinstufung dem neuen Aufgabenbereich angepasst werden. Gemäß der nun ausgeübten Tätigkeit werden Sie in die Gehaltsgruppe K-3 nach 5-jähriger Tätigkeit des Angestelltentarifs für die Beschäftigten des Güternahverkehrs- und Speditionsgewerbe Hamburg mit entsprechender Einkommensreduzierung umgestuft... . Darf mein Stundenlohn so einfach gekürzt werden? Ich hoffe, Sie können mir helfen. Ich habe keine Ahnung an wen ich mich wenden soll. Liebe Grüße Bettina
Liebe Bettina, nach dem TeilzeitarbeitsG darf Ihnen durch die Verkürzung der Arbeitszeit kein Nachteil entstehen. Gruß, NB