Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, wir erwarten im Dezember unser 2. Kind und jetzt habe ich mal ein paar Fragen. 1. Ich habe vor der Geburt unseres 1. Kindes auf 400 Euro Basis gearbeitet und bekam dann ja die 210 Euro Einmalzahlung und seit dem ja nur Kindergeld, da mein Mann "leider" knapp zuviel verdient. Jetzt bin ich noch bis Juli 2007 in Erziehungsurlaub und wollte mal fragen, ob mir in diesem Fall irgendwelche Zahlungen mit der Geburt zustehen, da mein Arbeitsverhältnis ja nicht gekündigt ist. 2. Mein Mann ist Angestellter in einer Firma und meine Frage dazu, ob er im Fall, das eine ambulante Geburt nicht möglich ist und ich länger im Krankenhaus bleiben muss zu Hause bei unserem Kind bleiben kann und quasi als Haushaltshilfe trotzdem sein volles Gehalt bekommt. Vielen Dank Bine
Hallo, 1. Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom www.Bundesversicherungsamt.de 2. das kommt auf die KK an. Eigentlich steht Ihnen dann eine HAushaltshilfe zu. Liebe Grüsse, NB
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