Mitglied inaktiv
Hallo Frau BAder, ich habe mal ein paar Fragen, es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir helfen könnten. 1. Mutterschutzfrist: 6Wo vorher und 8 Wo nachher. Wie ist das wenn das Kind später kommt. Krieg ich das Geld vom Mutterschutz auch für die verlängerte Schutzfrist? 2. Bekomme ich während dem Mutterschutz mein volles Gehalt weiter. 3. Ich habe ein kleines Gewerbe angemeldet, da ich nebenbei als Beraterin arbeite Wie sieht es da im EU aus? Wird das angerechnet? Wo bin ich dann versichert? (ich bin nicht verheiratet,lebe aber mit meinem Freund zusammen)Ist es sinnvoller wenn ich das Gewerbe auf meinen Freund schreibe? Ich möchte dann im EU zusätzlich in einem 325 € Job arbeiten. Der wird ja nicht angerechnet. Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus. Liebe Grüße Dani
Liebe DAni, 1. Ja 2.Indirekt ja. Mutterschaftsgeld von KK + AG 3.Wenn Sie dabei mehr als 30 Std. arbeiten, sind Sie nicht mehr im EU. Ausserdem wird der Verdienst natürlich angerechnet. Für diese Tätigkeit müssen Sie sich selbständig versichern, wenn die KK dies nicht deckt (nachfragen). Ein 325 € wird nicht beim EG angerechnet. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Jetzt hab ich noch ne Frage Zu 3 da dass ja eine selbstständige Tätigkeit ist und ich diese in Form von Parties mache, kann ich ja das nicht genau nachweisen wieviele Stunden ich arbeite. Wenn ich dieses Gewerbe nicht hätte wie sieht es dann mit der Versicherung aus? Vielen Dank nochmal!