Leni007
Sehr geehrte Frau Bader, herzlichen Dank für Ihre Antwort vom 13.07.12. Wie Sie mir geschrieben haben, kann ich bei der Bemessung des Barunterhalts den höheren Verdienst bei seinem früheren Arbeitsgeber zugrunde legen - seine Mutter wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht plötzlich pflegebedürftig sein und somit fehlt ein sachlicher Grund für seinen Jobwechsel. Bitte geben Sie mir noch folgende Auskunft: wenn mein Ex also zu Unrecht eine Angleichung des Unterhalts an sein geringeres Einkommen verlangt, muss ich dann dennoch meine Rechtsanwaltskosten, die mir entstehen werden um meinen Anspruch durchzusetzen, selbst bezahlen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. MfG
Hallo, es sei derjenige die Anwaltskosten, der unterliegt. Liebe Grüße, NB
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