Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Fra Bader, in unserem Kita-Betreuungsvertrag steht, dass unsere Kita 25 Schließtage im Jahr hat. Nun wurden die Schließzeiten für 2014 raus gegeben, in denen die normalen 25 Schließtage angegeben sind und ZUSÄTZLICH 4 Tage an denen man sein Kind nur bringen darf, wenn beide Elternteile eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorlegen, in der steht, dass sie keinen Urlaub genehmigt bekommen für diese Zeit. Dürfen die das so einfach? mfg N.Jung
Hallo, wenn es gegen den Vertrag verstößt, nicht. Liebe Grüße, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?