Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe in der Suchmaschine nichts zu meinem Thema finden können deshalb versuche ich meine Frage so einfach wie möglich zu formulieren. Ich habe seit ich angefangen habe zu arbeiten (i.J.2000) keinen Lohnsteuerausgleich gemacht. Bei dem Fragebogen zum Erziehungsgeld musste bei einer Frage angegeben werden ob man die letzten 2 Jahre Lohnsteuer zurückerhalten hat. Dementsprechend wurde auch der Erziehungsgeldbetrag festgelegt. Den haben wir ca. 9 Monate bekommen (meine Tochter ist jetzt 14 M.). Jetzt würde ich aber gerne rückwirkend meine Lohnsteuerkarten beim Steuerberater abgeben, weiß aber nicht ob ich in dem Falle auch der Erziehungsgeldstelle was mitteilen muss oder gar etwas zurückzahlen muss. Es würde mich freuen wenn Sie mich ein bißchen aufklären würden. Vielen Dank jetzt schon und viele Grüsse Ame
Liebe Ame, im Zweifel müssen Sie es der EG-Stelle melden, sonst können Sie Ärger bekommen. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt