Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe in der Suchmaschine nichts zu meinem Thema finden können deshalb versuche ich meine Frage so einfach wie möglich zu formulieren. Ich habe seit ich angefangen habe zu arbeiten (i.J.2000) keinen Lohnsteuerausgleich gemacht. Bei dem Fragebogen zum Erziehungsgeld musste bei einer Frage angegeben werden ob man die letzten 2 Jahre Lohnsteuer zurückerhalten hat. Dementsprechend wurde auch der Erziehungsgeldbetrag festgelegt. Den haben wir ca. 9 Monate bekommen (meine Tochter ist jetzt 14 M.). Jetzt würde ich aber gerne rückwirkend meine Lohnsteuerkarten beim Steuerberater abgeben, weiß aber nicht ob ich in dem Falle auch der Erziehungsgeldstelle was mitteilen muss oder gar etwas zurückzahlen muss. Es würde mich freuen wenn Sie mich ein bißchen aufklären würden. Vielen Dank jetzt schon und viele Grüsse Ame
Liebe Ame, im Zweifel müssen Sie es der EG-Stelle melden, sonst können Sie Ärger bekommen. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Standortschließung während Teilzeit in Elternzeit
- Resturlaub während eines Minijobs in der Elternzeit
- Wird Urlaub aus Vollzeit nach EZ in Teilzeit umgerechnet?
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?