Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

eine kleine hilfe bitte?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: eine kleine hilfe bitte?

Mitglied inaktiv

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schönen guten tag frau bader leider muss ich sie um hilfe in einer elterngeld frage bitte auch wenn ihnen diese bestimmt schon zum hals raushängen . also 2003 ist unsere erste tochter geboren,3005 unsere mittlere und im august letzten jahren unser sohn. wir möchten gerne noch ein baby haben. seit geburt unseres ersten kindes bin ich im erziehungsurlaub und nicht mehr arbeiten gegangen. wie funktioniert das dann nach der geburt des 4 kindes mit dem elterngeld. ich habe vorher als friseurin gearbeitet und ca. 600 euro netto verdient. ist es richtig das ich dann nach der geburt des 4. kindes nur ein jahr lang elterngeld bekomme und dann nur ganz wenig??? was ist wenn dieses jahr dann abgelaufen ist???dann würde ich ja sehr viel weniger geld bekommen als mit dem erziehungsgeld oder gibt es da auch einen mindestsatz??? lieben dank für ihr bemühen jessica kern


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie werden am besten fahren, wenn Sie den Geschwisterbonus wählen. Hallo, Mit einem Geschwisterbonus wird Frauen geholfen, die innerhalb von 36 Monaten nach der Geburt des ersten Kindes ein weiteres Kind zur Welt bringen und deswegen keine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Sie erhalten zusätzlich zum Mindestelterngeld von 300 Euro die Hälfte der Differenz zwischen dem Mindestelterngeld und dem Elterngeld für das erste Kind. Nach dem gleichen Prinzip wird das Elterngeld für das zweite Kind aufgestockt, wenn die Mutter nach der Elternzeit für das erste Kind nur Teilzeit gearbeitet hat. Beispiel: Nach der Geburt besteht ein Anspruch auf Elterngeld von 700 Euro. Ohne Geschwisterbonus würde das Elterngeld für das zweite Kind nur um 300 Euro erhöht werden. Aufgrund der Regelung zum Geschwisterbonus (Hälfte der Differenz) beträgt das Elterngeld für das zweite Kind jedoch in diesem Fall 500 Euro. Liebe Grüsse, NB


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