Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin in der 39 SSW und mein freund wurde jetzt aus betriebsbedingten Gründen gekündigt. Der Zeitpunkt ist natürlich richtig sch****!Wir haben mal eine andere Frage.Die Berechnung vom Arbeitslosengeld geht doch immer vom Einkommen des letzten Jahres aus,leider hatte die Firma letzen Winter Kurzarbeit.Wird jetzt auch nur das Kurzarbeitergeld angerechnet oder geht es trotzdem von seinem sonst normalen Gehalt aus?Das wäre ja sonst so viel weniger. Es wäre schön wenn sie uns helfen könnten,auch wenn die Frage hier eigentlich nicht hingehört. Viele liebe Grüße Melanie
Hallo, www.arbeitsamt.de Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Er kann, wenn er aus irgendwelchen Gründen nu weniger verdient hat als gewohnt, einen Antrag stellen , dass der Zeitraum der Berechnung ausgedehnt wird! Steht aber auch auf dem Antrag, wenn man Arbeitslosengeld beantragt! mara
Mitglied inaktiv
Hallo Mara, danke schon mal für deine Antwort.Ich habe gerade auf seinen Antrag gesehen aber dazu steht da leider nichts!Ist das vielleicht jetzt doch irgendwie anders,wäre ja nicht so schön! Viele liebe Grüße Melanie
Mitglied inaktiv
hm.. also ich musste im März mein Arbeitslosengeld beantragen.. und da stand sowas drinne... *grübel* Am besten fragt er dann nochmal bei Abgabe des Antrages bei der Sachbearbeiterin nach ! mara
Die letzten 10 Beiträge
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang
- Provisionskürzung Elternzeit
- Alleine Reisen