Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich habe im April eine Eigentumswohnung gekauft, die ich in monatlichen Raten abzahle. Ab September werde ich Erziehungsgeld erhalten. Leider bekomme ich vom Kindesvater keinen Unterhalt, so daß ich in arge finanzielle Schwierigkeiten komme. Habe ich Anspruch auf Sozialhilfe, trotz der ETW? Wenn ich die Wohnung verkaufen würde, hätte ich nichts gewonnen, der Kredit läuft ja weiter. Von meinen Eltern ist auch keine Hilfe zu erwarten, da arbeitslos. Susi
Liebe Susi, ich fürchte, jedes Eigentum, gerade eine Wohnung, wird Ihnen negativ angerechnet. Man wird von Ihnen verlangen, die Whg. zu verkaufen und, soweit möglich, vom Gewinn zu leben. Gruß, NB
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