Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin alleinerziehend, verstehe mich mit dem Vater meines unehelichen Kindes ganz gut und dieser zahlt für mein Kind und mich ca. 1500,--DM Unterhalt. Wir wohnen nicht zusammen (ca. 50km Entfernung)und führen keine eheähnliche Gemeinschaft. Das Amt für Versorgung und Familienförderung sagt aber, dass mein Lebensunterhalt hauptsächlich vom Vater bestritten wird, also handelt es sich um eine eheähnliche Gemeinschaft (lt. Arbeitsanweisung). Zur Entscheidung über Erziehungsgeld soll jetzt dass Einkommen des unehelichen Vaters mit herangezogen werden!!! Das ist doch aber vollkommender Quatsch, da der Vater in jedem Falle unterhaltspflichtig ist?! Normalerweise gehe ich zum Sozialamt und die holen sich das Geld vom Vater zurück. Unterhaltszahlungen sind doch kein "Beweis" für eine eheähnliche Gemeinschaft? Wie kann ich diesem Amt argumentativ entgegentreten? Vielen Dank für Ihre Antwort Mfg Claudia
Liebe Claudia, grundsätzlich wird das Gehalt nur mit herangezogen, wenn man in eheähnlicher Gemeinschaft lebt. DAs steht so in § 6 Abs. 3 BErzGG. ES reicht gemäss dem Gesetz eine formlose Erklärung über die Art des Zusammenlebens aus. Sagen Sie das so dem Amt. Gruß, NB
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