Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eheähnliche Gemeinschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Eheähnliche Gemeinschaft

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader!! Ich bin mit meiner Tochter im Erziehungsurlaub und habe als Einkommen nur Erziehungsled + Kindergeld.m Mein Freund arbeitet und verdient ca. 2300,- hat aber viele Abzüge( Kredit,ect.). Wir kommen einfach mit dem Geld nicht aus, da wir allein 1100.-DM Miete zahlen. Ich habe Wohngeld beantragt und es wurde abgelehnt da wir als eheähnliche Gemeinschaft gelten. Sozialhilfe wurde ebenfalls abgelehnt da man mir sagte ich soll arbeiten gehen.Aber ich habe doch Anspruch auf Erziehungsurlaub und meine Tochter ist erst 5 Monate alt. Wir leben zwar zusammen aber es kann doch wohl nicht sein das wir als eheähnlich gelten wenn wir was haben wollen, aber steuerlich nicht wie verheiratet anerkannt sind. Haben Sie einen Rat für mich, denn sonst wird mir nichts anderes übrigbleiben meine Kleine in einen Kindergarten zu geben. Vielen dank im vorraus. Sanny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe SAnny, 1. Weil das Grundgesetz die Ehe schützt. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft würde, wenn der nichteheliche Lebenspartner nicht berücksichtigt würde, besser behandelt werden als Eheleute und das verstößt gegen das Grundgesetz. Man hat nicht die selben Rechte, weil man sich (so juristisch) nicht unter den Schutz des Gesetzes stellt. Ehe heißt nach dem Gesetz, zu versprechen, für den anderen einzustehen und rechtlich für ihn aufzukommen. Dies verspricht jemand, der nicht heiratet, eben nicht. Deshalb kann er auch nicht die gleichen Rechte in Anspruch nehmen. Deshalb behaupte ich als Jurist, das die Ehe und die eheähnliche Gemeinschaft nicht gleichgestellt werden können. Es fehlt bei dem einen eben an dem dauerhaften Versprechen. Wer nicht heiratet, will dieses Versprechen ja gerade nicht abgeben. 2. Ob Sie einen Anspruch auf Sozialgeld oder ähnliches haben, kann ich auf die Ferne nicht beurteilen, aber die Ämter gehen davon aus, dass Sie sich erst einmal eine billige wohnung suchen etc. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo !!! Ich weiß wie es Euch geht, wir kommen mit unserem Geld auch nur bis zum Monatsende. Wir wohnen bei meinen Schwiegereltern und zahlen inoffiziell Miete an die beiden. Leider können wir die nicht anrechnen lassen für Wohngeld, da meine Schwiegereltern die Mietzahlung sonst offiziell machen müssen. Und alles was man sich sonst noch an Unterstützung erhofft hat ist auch null und nix. Aber besteht bei Euch nicht vielleicht die Möglichkeit, daß einer seinen Wohnsitz woanders (bei den Eltern oder so) angibt ? Somit seit Ihr nicht mehr in einer Eheähnlichen Gemeinschaft !!!! Das Gesetz will eben umgangen werden, also warum nicht so?? Ich hoffe Ihr findet eine Lösung, denn mit 5 Monaten in die Krippe ist absolut doof.... Tschau Elena


Mitglied inaktiv

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Das Sozialamt kann dich nicht zu arbeit zwingen bis dein Kind 3 jahre alt ist.Geh ambesten mal zu einer Sozialberatung die können dir ausrechnen ob ihr "Zuviel" Einkommen habt. Viel Glück


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