Mitglied inaktiv
Ich bin mit einer Chinesin verheiratet, die von mir ein Kind erwartet. Sie möchte nach Deutschland kommen und das Kind hier zur Welt bringen. Sie möchte hier leben und studieren. Sie möchte aber nicht ihre Staatsangehörigkeit ändern. Was muß ich alles dabei beachten? Welche Schwierigkeiten könnten auftreten? Wo (Literatur,Internet)kann ich mich genauer informieren?
Hallo, sorry, das ist kein Familienrecht, sondern Ausläderrecht-ich habe davon ehrlich gesagt keine Ahnung. WEnn Sie das Kind offiziell anerkennen bekommen Sie uU EG und KG.Das hängt davon ab, ob sie eine Duldung oder Aufenthaltsgenehmigung erhält. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?