Mitglied inaktiv
Ich bin mit einer Chinesin verheiratet, die von mir ein Kind erwartet. Sie möchte nach Deutschland kommen und das Kind hier zur Welt bringen. Sie möchte hier leben und studieren. Sie möchte aber nicht ihre Staatsangehörigkeit ändern. Was muß ich alles dabei beachten? Welche Schwierigkeiten könnten auftreten? Wo (Literatur,Internet)kann ich mich genauer informieren?
Hallo, sorry, das ist kein Familienrecht, sondern Ausläderrecht-ich habe davon ehrlich gesagt keine Ahnung. WEnn Sie das Kind offiziell anerkennen bekommen Sie uU EG und KG.Das hängt davon ab, ob sie eine Duldung oder Aufenthaltsgenehmigung erhält. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz