Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

EG Kind 2 bei Gewerbeanmeldung

Frage: EG Kind 2 bei Gewerbeanmeldung

Senja

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Guten Tag Frau Bader, im Internet findet man unterschiedliche Aussagen dazu, bis wann spätestens eine Gewerbeanmeldung erfolgt sein muss, damit sich die Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 auf Basis des letzten abgeschlossen Steuerjahres vor Mutterschutz/Geburt Kind 1 bezieht. Mal heißt es, die Gewerbeanmeldung muss im Jahr vor der Geburt von Kind 2 erfolgen und mal heißt es, die Anmeldung muss mindestens 1 Jahr vor Geburt Kind 2 erfolgt sein. Geburt meines 1. Kindes war am 25.03.2021. Bin seither und eigentlich noch bis 24. Januar 2023 in EZ mit Bezug von EG Plus. Bin nun aber mit Kind 2 schwanger - vrstl. ET 23.01.2023. (werde EZ wegen MG vorzeitig beenden) Habe aktuell (nach Absprache mit meinem AG) die Option, ein Gewerbe anzumelden. Bis wann hätte dies erfolgt sein müssen bzw. bis wann muss es erfolgt sein, damit die Elterngeldstelle Steuerjahr 2020 als Berechnungsgrundlage für das EG für Kind 2 heranzieht? Wäre Ihnen für eine Rückmeldung sehr dankbar! :) Freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Steht im $ 2b BEEG. In den letzten 12 Mo. vor der Geburt (Abs 1) o im letzten Kal. Vor der Geburt (Abs 2). Liebe Grüße NB


Dojii

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Dein Gewerbe muss im Steuerbescheid 2021 auftauchen und zwar mit einem anderen Betrag als 0. Wann du es angemeldet hast, spielt erst mal keine Rolle. ABER wenn es so aussieht, als würdest du es nur machen, um beim Elterngeld mehr rausholen zu können, musst mit mit Rückfragen der Elterngeldstelle rechnen. Bspw. warum du jetzt noch "schnell" ein Gewerbe anmeldest, obwohl du weißt, dass du schwanger bist und nach Geburt ja wieder Elternzeit nutzen wirst. Wenn die Elterngeldstelle der Meinung ist, du würdest das rechtsmissbräuchlich machen, könnten sie dein Gewerbe ignorieren.


Mitglied inaktiv

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Bis 5/22 werden alle Monate ausgeklammert werden Bezug von Elterngeld, das ist der 14. Lebensmonat. Außerdem kannst du die Monate mit Mutterschaftsgeld ausklammern lassen. Warum gehst du nicht Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Dein Konstrukt mit Anmeldung Gewerbe steht auf wackligen Beinen.


Senja

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Vielen Dank für die Rückmeldungen :)


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