Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Dringendes Anliegen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Dringendes Anliegen

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Guten Tag Frau Bader, ich bin Deutsche und lebe mit meinem türkischen Mann und meiner Tochter aus erster Ehe und der kleinen Tochter in der Türkei. Der Vater meiner großen Tochter (11) ist ein in Deutschland eingebürgerter Türke. Die Tochter hat nur die deutsche Staatsangehörigkeit. Wir trennten uns als sie ein Baby war und ließen uns dann später scheiden. Er hat seine Tochter regelmäßig gesehen. Sie mag ihn hat aber keine ganz innige Beziehung. Seit 3 Jahren leben wir hier in der Türkei als Familie, meine Tochter liebt meinen Mann und umgekehrt, sie hat sich hier toll eingelebt ist Klassenbeste, spricht fließend türkisch hat viele Freunde, Hobbys usw. Sie hat ihren Vater immer in den Schulferien gesehen, mal hier mal da zu Besuch gewesen. Sie wollte gerne weiterhin Kontakt zu ihm haben und ich habe es nie verhindert oder schlecht über ihren Vater gesprochen. Allerdings wollte mein Ex-Mann dan nach einer Weile, daß sie bei ihm in Deutschland wohnt und da zur Schule geht, weil er meint in der Türkei könne sie nichts werden, hier sei alles nur schlecht, und sie würde sich hier nicht wohlfühlen (was sie ihm gegenüber schon oft wehement bestritten hat). Sie sagt ihm, daß sie ihn mag und gerne so oft es geht sehen möchte, aber auf keinen Fall immer da wohnen. Sie hat zu mir eine innige Beziehung, wir können über alles reden. Mit der neuen Frau ihres Vaters (Türkin) versteht sie sich gar nicht, sie soll herrisch sein und meine Tochter ständig bevormunden. Jetzt im Sommer war ich mit den Mädchen in Deutschland bei der Familie und es war mit ihrem Vater so verinbart, daß sie anschließend 2 Wochen bei ihm bleiben sollte. Ich hatte gleich das Rückflug ticket auch gekauft und mitgegeben, und sie sollte dann alleine zurückkommen. Jetzt kam es aber heraus, daß mein Ex-Mann sie nicht wieder zurückschicken will, er will sie gegen ihren Willen da behalten, weil er mein, es sei das Beste für sie, sie wäre noch ein Kind und könne so etwas nicht entscheiden. Er rief an und sagte, daß er nicht vorhätte sie zu schicken, hätte auch extra mit seiner Frau eine größere Wohnung angemietet. Meine Tochter rief gestern weinend von einer Freundin an und sagte sie würden sie ständig unter Druck setzen, sie solle da bleiben, ihr Vater wolle mit ihr zum Jugendamt und sie solle eine Aussage machen, daß sie sich hier nicht wohl fühle und dort leben wolle, nur ich würde sie nicht lassen. Ihr vater und seine Frau würden auch beleidigend über mich in ihrer Gegenwart sprechen. Sie habe große Angst und wolle unbedingt zurück, würde viel weinen, was aber die beiden nicht beeindrucke. Meine Tochter ist ein sensibles nachdenkliches Mädchen und ich habe Angst, daß ihre Seele Schaden nimmt. Wie kann ich meiner Tochter helfen? Soll ich Jugendamt und Polizei einschalten? würden sie sie da herausholen, wenn sie gegen ihren Willen festgehalten wird? Wir haben gemeinsames Sorgerecht für sie damals zugesprochen bekommen, weil wir uns damals (2000) einig waren, daß sie bei mir leben sollte und ihr Vater sie regelmäßig sehen würde,welches ich ja auch immer ermöglicht habe. Bitte helfen sie mir und meiner Tochter, ich weiß gerade überhaupt nicht weiter. Viele Grüße Maria Gül


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie kurz und allgemein. Liebe Grüsse, NB


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Hallo, blöde Situation... Aber: gemeinsames Sorgerecht ist das eine, aber ist das Aufenthaltbestimmungsrecht definiert worden? Steht da irgendwas im Urteil? Ist das ABR bei Dir? Ich würde mit dem Jugendamt reden, aber: ICH WÜRDE NACH DEUTSCHLAND FLIEGEN und das Mädel höchstpersönlich zurückholen! Nimm am besten noch einen Zeugen mit wenn Du zur Wohnung Deines Exmannes gehst, am besten niemand aus Deiner Familie sondern besser einen (männl.) Freund. Viele Grüße Désirée


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Über das Aufenthaltbestimmungsrecht ist nichts festgelegt worden, steht zumindest nichts im Urteil. Ich überlege auch, nach D zu fliegen, jetzt müssen wir aber am Montag auch noch zu allem Übel umziehen, ich sitze hier mitten in den Kartons...... Gruß Maria


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Hi, google mal unter Haager Konvention http://www.blja.bayern.de/Aufgaben/Adoption/Auslandsadoptionen/TextOfficeVertragsstaatenHaager%C3%9Cbereinkommen.htm Türkei ist da auch ein Mitglied von... in der Kurzversion besagt diese: Kein Elternteil darf dem anderen Elterteil das Kind entziehen. Türkei ist 2004 beigetreten. Er muß sie wieder rausrücken, ansonsten macht er sich evtl. strafbar wegen Kindesentführung Viel Glück und ich würde gleich inder Türkei beim Amt anrufen LG Peeka, die das mit den USA durchhat


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