Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, mich interessiert es, ob bei doppelter Haushaltführung die Flugkosten für den Hin- UND Rückflug als Werbungskosten anzusetzen sind. Ich bin leider im Internet nicht wirklich fündig geworden, es wird immer nur auf die tatsächlichen Flugkosten hingewiesen. Aber auf den Flugtickets steht ja immer nur ein Gesamtpreis für Hin- und Rückflug. Muss ich diesen für die DHF aufteilen? Die zweite Frage ist: Sind Übernachtungen im Hotel bei der DHF als Übernachtungskosten der Zweitwohnung am Beschäftigungsort (Werbungskosten) anzusetzen? Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Schneck78
Hallo, ich bin kein Steuerberater Ciao, NB
Mitglied inaktiv
rub und 2. ist frau bader keine steuerberaterin. dieses forum wurde aufgelöst.
Mitglied inaktiv
Hallo Schneck, ruf doch einfach beim Finanzamt an, die müssen Dir Auskunft geben!
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