Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ich hoffe, Sie können mir helfen, falls nicht, vielleicht können Sie mir sagen an wen ich mich mit meiner Frage wenden kann: Ist es möglich unserem Kind (mein Freund und ich sind nicht verheiratet) als Nachnamen einen Doppelnamen aus unseren beiden Nachnamen zu geben? Oder kann das Kind nur entweder den einen oder den anderen Namen bekommen. Wie sieht es bei einer Heirat aus? Ist da ein Doppelname möglich? Vielen Dank!!
Hallo, http://www.jork.de/Standesamt/famnamki.htm Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Weder mit noch ohne Heirat kann das Kind einen Doppelnamen aus Eurer beider Nachnamen bekommen. Das geht nur für einen der Elternteile bei Heirat. Und auch dann müßt Ihr Euch für einen "Familiennamen" entscheiden, den dann die ev. Kinder bekommen.
Die letzten 10 Beiträge
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?
- Elterngeldantrag, alleinerziehend
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Erneuter Kinderwunsch in Elternzeit
- Steuerbescheid für Elterngeld