oe.ebruselin
Guten Tag Frau Bader, Gerne würde ich nachhaken wollen, ob es zulässig ist, einen Dienstwagen während eines Beschäftigungsverbot seitens AG zu wechseln, vor allem auch dann, wenn das Auto einen geringeren Wert hat (1% Regelung)? Muss das Lohndefizit ausgeglichen werden, sobald das der Fall ist? Vielen lieben Dank im Voraus. Liebe Grüße oe.ebruselin
Hallo, das hat nichts mit dem BV zu tun und hängt vom Vertrag ab. Liebe Grüße NB
die_ente_macht_nagnag
Du musst den Dienstwagen zurück geben, da dieser gar nicht betrieblich genutzt wird sondern zu 100% privat.
Die letzten 10 Beiträge
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen
- Alleiniges Sorgerecht & kein geregelter Umgang: Auskunftspflicht zum Urlaubsort?
- Campingurlaub absagen
- Mutterschaftsgeld bei Nebentätigkeit und Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot
- Erstes Gehalt nach Elternzeit (Elterngeld Plus)
- Auswanderung während Elternzeit (Beamtin) möglich?
- Berechnungszeitraum 2. Kind bei Mischeinkünften, BV
- Rückführung Pflegekind nach 3,5 Jahren
- Minijob, Beschäftigungsverbot und Schwangerschaft
- EZ bei zwei kurz aufeinanderfolgenden Kindern