Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

@desireekk

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: @desireekk

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Hallo, ich habe das 3. Jahr der EZ meiner Tochter damals "aufgehoben" - sprich bin wieder angefangen zu arbeiten, als sie 2 Jahre alt war. LG Danie


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Ich beantrage auch sehr wohl EZ für Kind 2 (wird erst im April 2009 geboren). Allerdings habe ich das erst vor, nachdem ich nach dem MuSchu von Kind 2 das 3. Jahr von Kind 1 angehangen habe. Werde dann auch erst ab Sommer 2010 wieder in Teilzeit arbeiten gehen - wenn das alles so möglich ist. LG


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Das habe ich schon verstanden :-) Aber nochmal, Du planst folgendezeitl. Reihenfolge: MuSchu K2 - 3. Jahr EZ K1 - EZ K2 Richtig? Und genau da sehe ich einen Denkfeher bei Frau Bader wenn sie sagt "das geht". Denn es heißt Dich: EG gibt es nur in der EZ. Und wenn Du keine EZ für das Kind hastm, düprfte auch dafür dann kein Geld kommen. Zumal was fast nichts bringt, denn die ersten zwei Jahre EZ für K2 sind ja auf die ersten beiden Lebensjahre fixiert, nur das dritte Jahr kannst Du schieben.... Viele Grüße Désirée


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Ja, genauso hatte ich das ja zuerst auch gedacht und deshalb nachgefragt! Irgendwie bin ich jetzt immer noch nicht schlauer.... bin da auch ein wenig zwiegespalten. Möchte ja auch das 3. Jahr EZ von K1 nicht "verschenken" - aber wenn ich es erst nach den 2 Jahren EZ für K2 nehme (wie gesagt, werde vorauss. ab Sommer 2010 dann in TZ arbeiten wollen), dann bleibt mir ja nur noch die Zeit vom 27.04.2011 (vorauss. K2 wird wirkl. am 28. geboren) -12.07.11 (am 13. wird meine Tochter 8 Jahre und wenn ich das richtig verstanden habe, muß die EZ bis zum 8. Jahr genommen sein). Im Anschluß daran könnte ich ja noch das 3. Jahr von K2, also 13.7.11-12.7.12 anhängen. Puh, was ein Durcheinander..... LG Danie


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Am besten, Du fragst mal auf der Elterngeldstelle nach, die müssen das doch wissen! Aber lass es Dir schriftlich geben! LG Jana aus dem Maiforum


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