Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

@desireek

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: @desireek

Mitglied inaktiv

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Danke für deine flinke Antwort. "Sofern das innerh. der Frist füe Elterngeldbezug ist, kann er dann eben auch das Elterngeld beantargen." Aber was ist die frist? SInd das die 2 Jahre die ich jetzt Elterngeld bekomme oder nur 12 Monate nach der Geburt? Ich danke dir schon mal für deine Hilfe. LG


Mitglied inaktiv

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Nun, ist doch klar, Der Vater muss das Elterngeld irgendwann für die ersten 14 Lebensmonate des Kindes beantragen. Viele Grüße Désirée


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