Mitglied inaktiv
Guten Abend. Ich bin an Sie weitergeleitet worden und versuche nun etwas mehr rechtlichen Durchblick zu bekommen, soweit es in Ihrer Möglichkeit steht. Am besten, ich Zitiere einen Beitrag, den ich hier im Forum schrieb. Meine Frage ist allerdings, wie die rechtliche Situation für das Sorgerecht aussieht, wenn der Kleine nach den Besuchen bei den Ex Schwiegereltern Schaden nimmt oder seine Erziehung in Not gerät. "Betreff: Sie möchte nur dem Kleinen gerecht werden Hallo. Ich hoffe mal, mit meinem Beitrag im Forum Partnerschaft, bei Ihnen etwas Durchblick zu bekommen und richtig zu sein, vorallem, ob es dem Kleinen Schaden nimmt, wenn er immer in diese andere "ex" Familie gerissen wird und weg kommt (2 Stunden)von meiner Partnerin? hier mal ein Zitat aus dem Forum Brauch einfach mal Eure Hilfe oder Meinung. Ich bin seit einem viertel Jahr mit der besten Frau der Welt zusammen. Sie bringt nach einer schweren enttäuschten Trennung von ihrem "noch" Mann einen 16 Monate alten irre lieben und süßen Engel mit. Wir sind ein Herz und eine Seele und verstehen uns so gut, dass eigentlich Nichts auf der Welt uns trennen könnte. Aber nun taucht der Ex wieder auf, nachdem er seine Freundin verlassen hat, und möchte seine selbstzerstörte "Familie" wieder zurück. Nun bin jedoch ich da und es ergeben sich daraus einige Probleme, deren Ende ich noch nicht abschätzen kann. Meine Partnerin, 26 Jahre, ist so weit, dass sie sogar aus Liebe für den Kleinen zu dem Ex zurück gehen will, weil er nun den Kleinen mit zu sich und die Familie nehmen möchte, was meine Freundin nicht übers Herz bringt. Dies aus dem Grund, weil er ihr sehr weh getan hat und die Ex Schwiederfamilie sich niemals und den Kleinen gekümmert hat. Meine Eltern handhaben das total anders und stehen zu unserer Beziehung. Meine Partnerin sagt immer wieder, wie soll ich dem Kleinen nur gerecht werden? Sie möchte mit mir eine Familie und sogar ein Kind mit mir, und dann kommt sowas! Sicher bin ich mir auch, dass sie mich liebt. Sie ist einfach Hin und Her gerissen. Was um Gottes Willen soll ich da nur machen bzw. Wie soll sie sich denn da verhalten? Wie wird man dem Kleinen gerecht? Ich mache alles mit ihm, Kinderarzt, wickeln, Musik auf der Gitarre spielen, Enten Füttern gehen, spazieren..einfach alles, was in einer Familie unternommen wird und vorallen, ich liebe diese beiden Menschen wie niemals ich jeh vorher geliebt habe. Also wenn mir jemand einen Rat geben kann oder wenn es jemanden genau so geht, meldet euch mal.....Danke schonmal im Voraus. Mario "
Hallo, Sie haben tatsächliches, kein rechtliches Problem. Rechtlich hat der KV ein Umgangsrecht und es gibt klare Regeln. Das hilft aber nicht über die Frage hinweg, für wen sich Ihre Freundin nun entscheidet. Liebe Grüsse und viel Glück, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Mario!!! Also ich das gelesen hab hätten mir die tränen fliesen können. Also wenn sie Dich liebt und auch ein Kind mit Dir Haben möchte ist eigentlich alles in Ordnung. Nur das sie dann wegen dem kleinen zurück zum KV gehn will verstehe ich nicht. Ich denke und hoffe mal das sie mit dir Glücklicher ist wie sie mit dem KV war. Und nur für den kleinen zum KV zurück zugehn? Würde ich nicht tun. Ganz ehrlich. Weil sie muss nicht nur schaun das der kleine Glücklich ist denn auch sie muss Glücklich sein. Wenn sie zum KV zurück gehen würde und nicht Glücklich ist bekommt der kleine alles mit und nimmt irgendwann davon schaden mit.Weil ein kind egal welchen alters merckt wenn etwas nicht stimmt. aber wenn du möchtest hier meine msn können uns ja dann vielleicht mal mehr Unterhalten. Jtiffi84@aol.com Lieben gruß jenny
Mitglied inaktiv
Rein rechtlich gesehen hat der Kleine ein recht auf den Umgang mit seinem Vater, auch wenn der in euren Augen ein A... ist. In wie weit sich das Umgangsrecht ausfehnt hängt auch vom Alter des Kindes und vom Bezug zum Vater ab. Ich denke die Beiden sollten sich auf dem Jugendamt treffen und dort den Umgang klären, so dass es für alle Beteiligten erträglich ist. Denn sie haben sich zwar als Paar getrennt, aber sie werden auf ewig die Eltern des Kleinen sein, auch wenn du sehr gern und wie ich lese ganz prima die Rolle des Ersatzpapas einnehmen möchtest!! Ähm übrigens haben auch die Großeltern ein Recht auf Umgang mit ihrem Enkel so lange es zum Wohl des Kindes ist!!
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