Mitglied inaktiv
Guten Morgen Frau Bader! Ich habe mehrere Probleme, die ich allein nicht lösen kann und hoffe, Sie können mir weiter helfen. Ich bin allein erziehende Mutter mit einem 11/2 jährigen Kind und befinde mich im 2. Erziehungsurlaubsjahr. Ich habe ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis, allerdings wurde meine Firma schon während meines Schwangerschaftsurlaubs von einem Konkurrenzunternehmen aufgekauft und existiert als solche nicht mehr. Außerdem befindet sich die neue Firma in Westdeutschland, ich wohne in Berlin, wo ursprünglich auch der Firmensitz war. Mir ist also klar, dass ich nicht wieder dort einsteigen kann. Nun kommt das eigentliche Problem: ich bin zum Jahresbeginn in eine größere Wohnung gezogen, ohne Zustimmung des Sozialamtes. Nun geht es darum, wieviel Miete das Amt übernimmt. Meine Bearbeiterin sagte mir, wenn ich eine Bescheinigung meines Arbeitgebers vorlegen könnte, dass ich nach 2 Jahren Erziehungsurlaub wieder arbeiten kann, würde man die komplette Miete übernehmen, ansonsten nur den angemessenen Teil. Mir stehen ja nur 60 qm zu, ich habe jetzt aber 78 qm und zahle warm ca. 1.200 DM. Das Sozialamt würde also nur ca. 700 DM übernehmen. Außerdem bin ich davon abhängig, wann mein Kind in einer Kita aufgenommen wird. In meinem Bezirk ist es besonders schlimm, was die Wartezeiten betrifft. Wir bekommen frühestens zum 1.8.01 einen Platz. Ohne diesen Platz kann ich aber nicht arbeiten gehen. Ich verstehe dieses neue Gesetzt sowieso nicht: wer braucht denn einen Kitaplatz dringender, als eine allein erziehende Mutter, die arbeiten gehen muss? Diese Arbeitsbescheinigung werde ich also nicht vorlegen können und kann mir auch keinen anderen Job suchen. Können Sie mir irgendwas raten? Ich hatte sowieso nicht vor, 3 Jahre zu Hause zu bleiben, sondern nach spätestens 2 Jahren wieder arbeiten zu gehen. Wie teile ich das meinem Arbeitgeber am Besten mit und gibt es da eine Frist, die ich einhalten muss, damit er sich darauf einstellen kann, dass ich früher wieder komme (auch wenn das nur theoretisch möglich ist)? Außerdem endet nach 2 Jahren sowieso die Zahlung des Erziehungsgeldes und diese 600 DM würden extrem fehlen. Es ist also gar nicht möglich, 3 Jahre zu Hause zu bleiben. Es wäre schön, wenn Sie mir helfen könnten, ich habe keine Ahnung, wie ich das alles auf die Reihe kriegen soll. Vielen Dank dafür!
Liebe Kerstin, aufgrund der Vielzahl der Fragen nur kurze Antworten: 1. Trotz Verkauf besteht Ihr Arbeitsplatz weiter, eben nun in der neuen Firma 2.Wenn Sie zu einem anderen AG gehen wollen, müssen Sie 3 Mo. vorher kündigen (während des EU) 3. Früher den EU beenden können Sie nur mit Zustimmung des AG 4. Sie dürfen siche eine Teilzeittätigkeit suchen, die aber nur 19 Std/Wo. sein darf, mit Zustimmung des AG Gruß, NB
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