Mitglied inaktiv
Sicher sind die Kontakte für Ihre Tochter eine Belastung, aber für die Klärung des Besuchsrechtes müssen Sie Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen, die Großeltern haben keines. wie soll ich das verstehen, daß die eltern kein besuchsrecht haben?
Hallo, allgemein sagt man, dass der Umgang zwischen Kind und Großeltern gefördert werden soll, weil das Kind zu seiner Oma/ Opa eine ganz besondere Art von Beziehung hat. Dies hat aber seine Grenze, wenn das gesundheitliche/ seelische Wohl in Gefahr ist. Es gibt Großeltern, die haben diesen Anspruch vor Gericht erfolgreich durchgefochten, dies ist aber eher die Ausnahme. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit und BV
- Ende Elternzeit,BV und neuer TZ-Vertrag in einem Monat
- Elterngeld 2. Kind / Kind 1 ist 22 Monate bei Geburt
- Erneute Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot und Elternzeit
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kündigung während EZ, neuer AG
- Abfindungsangebot während Elternteilzeit (und schwanger)
- Vorschulkind wegen Verhaltensauffälligkeit fristlos gekündigt
- Elterngeld während des PJs
- Frist zur Korrektur des Urlaubszeitkontos