jamelia24
ich habe heute einen brief von der arbeitsagentur bekommen, worin stand, dass das jobcenter einen antrag auf kindergeld für mein kind, welches im januar kommen soll, gestellt hat. das jobcenter hat mich aber weder vorher darüber informiert noch um erlaubnis gebeten. ich arbeite vollzeit, aber mein mann hat nur einen minijob. wir bekommen also ein bisschen aufstockung vom jobcenter. dass das kindergeld auf das hartz 4 angerechnet wird, weiß ich. aber ist es deshalb rechtens, dass das jobcenter das kindergeld bekommt und es von der familienkasse nicht an mich überwiesen wird? (gerechtfertigt wird dies im schreiben mit §74 EStG in Verbindung mit §103/104 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch) außerdem, darf das jobcenter einfach einen eigenen antrag stellen? immerhin ist es ja gar nicht sicher, ob das kind tatsächlich im januar kommt. es könnte ja auch im dezember schon oder erst im februar kommen. ich fühle mich total übergangen, immerhin ist es mein kind und nicht das vom jobcenter. ich hoffe, Sie können mir helfen. Bei diesem ganzen paragraphenwirrwarr sieht ja keiner mehr durch
Hallo, der Anspruch geht nach § 33 SGB II über Liebe Grüße NB
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