nnicki
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Kinder (4, 6 und 9) und einen „Noch-ex-Mann“, den ich im Mai 2011 rausgeworfen habe, weil er mich betrog, sich nur um sich selbst kümmerte ect, ect. ect. . Nun habe ich einige Fragen zum Umgangs- und Unterhaltsrecht, denn Absprachen mit ihm klappen gar nicht, er droht mir, verschweigt mir sein Einkommen, zahlt zu wenig Unterhalt ect. 1. Darf er – nur um den Kinder-Unterhalt einzusparen, die Kinder die hälftige Zeit verlangen (also 1 Woche er, 1 Woche ich, nur um sie dann im Hort unterzubringen, obwohl ich eine Arbeit habe, die mir ermöglichst, mich gleich nach der Schule um sie zu kümmern?) 2. Ist er mir gegenüber unterhaltspflichtig, bzw. wovon hängt die Unterhaltspflicht mir gegenüber ab? Muss ich mit den 3 kleinen Kindern wirklich voll arbeiten, nur, damit er keinen Unterhalt für mich zahlen muss? (ich baue mir gerade eine eigene Selbständigkeit auf, habe daher noch recht wenig Einkommen, arbeite 70 h in der Woche und bin mitterweile krank vor Stress (Thrombose im Arm)... Ich habe bisher freiwillig auf meinen Unterhalt verzichtet und stelle nun zufällig fest, dass er wesentlich mehr Einkommen hat, als er mir gegenüber angab, so dass auch der Unterhalt für die Kinder deutlich zu niedrig von ihm angesetzt wurde. 3. Er hat sich gerade ein grosses Haus gekauft, will aber gerne von mir eine hohe Auszahlungssumme, da er in unserer gemeinsamen Zeit eine neue Fussbodenheizung für unser damals gemeinsames Haus finanziert hat und Kosten für den Dachausbau übernommen hat (wir haben Gütertrennung, das gemeinsame Haus gehört mir und er hat dort 12 Jahre völlig kostenlos gewohnt; Hyothek und sonstige Kosten habe ich aus meinen knappen finanziellen Mitteln bestritten, als ich wegen der Kinder 9 Jahre hauptsächlich daheim war und nur wenig verdient habe. Vielen Dank schon einmal im voraus fürs Durcharbeiten meiner Sorgen Nnicki
Hallo, Sie brauchen umfassende Beratung von einem Kollegen vor oRt, um keine Nachteile zu erleiden! Liebe Grüsse, NB
Pamo
Du solltest dich dringend anwaltlich beraten lassen. Hinsichtlich des Unterhalts und den Umgangs mit dem Kindsvater kann auch das Jugendamt behilflich sein. Offenbar funktionieren eure Absprachen nicht, daher professionelle Hilfe.
Sternenschnuppe
Hallo Zu 1 : Nunja, entscheiden kann das nur ein Richter und der Unterhalt würde sich aber nicht aufheben wenn er mehr hat als Du. Die Kinder leben ja nun seit 1,5 jahren bei Dir, daher wird das schwer umsetzbar sein, da diese Zeit ja zeigt dass der Aufenthalt bisher unstrittig war. Lass Dich nicht verunsichern, er müsste da schon weitere Schritte gehen. Aber : Ab mit dir zum Jugendamt und eine Beistandschaft einrichten, damit sie sich um die Finanzen kümmern. Da kann er alle Lohnzettel abliefern und sie rechnen das dann aus, setzen einen Titel durch und lassen notfalls pfänden. Kostet Dich nix. Zu 2 : Da lass Dich vom Anwalt beraten. Hast Du nicht genug Geld, dann gibt es beim Amtsgericht einen Beratungsschein und man zahlt nur 10€. Das kleine Kind ist über 3, also Betreuungsunterhalt eigentlich vorbei, aber ihr seid ja noch verheiratet. Da geht schon was.... Auf der anderen Seite muss man gucken ob Du nicht mehr Geld verdienen kannst woanders um Euch zu finanzieren und wie erfolgsversprechend diese Selbstständigkeit ist. Zu 3 : Keine Ahnung, aber das macht auch der Anwalt im Rahmen der Scheidung dann. Kann ich mir aber nicht vorstellen, aber was meinst Du mit gemeinsames Haus wenn es nur deines ist ? Steht er weder im Grundbuch noch sontwo, ihr habt Gütertrennung, dann ist es ein Ding wenn er sich da einbringt. Immerhin stellst Du ihm ja auch keine Rechnung, weil Du die Kinder betreut hast . Aber der Anwalt wird das wissen. Ganz wichtig : Ab zum Jgendamt und beraten lassen, Finanzen klären lassen
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