Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Dann weitere Fragen ...

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Dann weitere Fragen ...

Mitglied inaktiv

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Wenn denn gute Chancen bestehen, dass er das Sorgerecht bekommt, welchen Weg müssen wir denn jetzt dann gehen? Wohin müssen wir uns wenden, wo kann man Zuschüße beantragen - da mein Schwager noch arbeitssuchend is und erst eine Stelle ab Juli bekommt. Im Jugendamt war er scho und hat da auch scho vorgesprochen. Wenn beide das Sorgerecht besitzen, inwieweit benötigt er ihre Zustimmung bzw. Unterschrift, wenn er dann hier vor Ort in den Kindergarten gehen soll und ned wie im Moment 1 Std. entfernt an ihrem Arbeitsplatz? Danke nochmal für ihre Antwort. LG *Silke*


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, HAT er auch das Sorgerercht? Und wie ist es mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht? ich glaube, er sollte einen RA vor Ort aufsuchen, der muss dann bei Gericht die notwendigen Anträge stellen. Liebe GRüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Termin bei einem Anwalt hat er scho gemacht, aber was kann oder muß er bis dahin eben scho alles abgeklärt, geregelt haben? LG


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