Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage!!!! Von der Einmalzahlung und dem Urlaub wusste ich nichts, als ich in einer anderen abteilung der Fa. war. Dort hatte ich weder Urlaub noch bekam ich Geld an den Feiertagen oder wenn ich krank war. Ich hatte für diese Tage keinen Lohn bekommen. Inzwischen bin ich als Sekretärin der geschäftsleitung eingesetzt und habe Urlaub und an den Feiertagen und wenn ich krank bin Lohnfortzahlung. Wenn unser 3. kind kommt werde ich die Einmalzahlung beantragen. Vielen Dank für den Tipp!!!! Aber das wichtigste war für mich, dass der Vertrag bestehen bleibt und ich nach der Elternzeit wieder meinen Arbeitsplatz haben kann... VIELEN DANK!!! Sandi
Hallo, die Einmalzahlung bekommt man nur, wenn man als 400er kein Mutterschaftsgeld bekommt. Bei Ihnen ist es doch so, dass Sie versicherungspflichtig tätig sind - dann bekommen Sie den Lohn als Mutterschaftsgeld weiter Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Du hast nur Anrecht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz, aber nicht auf genau Deinen alten soweit ich weiß. LG Peeka
Mitglied inaktiv
Das bleibt sich relativ gleich, Büro ist büro... Ich wollt eigentlich ja nur wissen, ob das bei einen 400 € job genauso mit der Elternzeit ist, wie bei einem normalen Arbeitsvertrag oder ob der 400 € job verfällt... Aber danke! LG Sandi
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse