Mitglied inaktiv
Nochmal hallo Frau Bader, sie schrieben mir weiter unten, dass der Verdienst in der Elternzeit immer auf das EG angerechnet wird. Ist das auch im zweiten Jahr der Auszahlung so?? Wenn das mit der Stelle klappt ist meine Tochter 1 1/2 Jahre alt! Dann würde ich ja bestraft werden wenn ich mir das Geld auf zwei Jahre auszahlen lasse. Wenn man es sich nur auf ein Jahr auszahlen lässt, darf man doch auch wieder arbeiten (logischerweise ohne Abzüge) im zweiten Jahr!! Ich hoffe, dass ich es verständlich geschrieben habe. Danke nochmal LG Steda82
Hallo, nein, in dem Fall nicht Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Nein, im 2. Jahr der Auszahlung wirds nicht abgezogen.
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