Mitglied inaktiv
Könnte in diesem Fall das 3. Jahr (für das 2. Kind) und die restlichen 4 Monate vom 1. Kind angehängt werden... sprich 16 Monate ab dem 24.12.07 (da sie das 3. jahr für das 2. Kind ja noch nicht genommen hatte. LG Peeka Hallöle, kann man die "verlorene" Zeit hintendran hängen, wenn das 2. Kind innerhalb der EZ für das 1. Kind gekommen ist. Hier: Kind 1 EZ Ende April 2006 und Kind 2 wurde im Dez 2005 geboren... Was passiert mit diesen 4 Monaten. Sind die "verloren"? Wäre für jede Antwort dankbar... LG Peeka
Hallo, die Zeit der Überschneidung ist doch bei einem Kind "übrig". Mit Zustimmung des AG kann man die einfach an die EZ hinten dran hängen. Jetzt ok? Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt