Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Corona Bemessungszeitraum

Frage: Corona Bemessungszeitraum

nanab

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Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte Sie gefragt, ob ich als Selbstständige den Bemessungszeitraum von 2022 auf 2021 oder noch früher verschieben kann wenn ich pandemiebedingt sehr viel weniger Einkommen habe. Sie antworteten:das wird schwer nachvollziehbar sein. 2022 sind doch viel weniger Einschränkungen gewesen als 2021 oder gar 2020. Da werden Sie schon sehr substantiiert darlegen und beweisen müssen, dass ein Kausalzusammenhang zu der Corona Pandemie besteht. Ich arbeite als Dolmetscher für Touristen aus China. Seit 2019 reisen pandemiebedingt keine Chinesen mehr ein, weshalb ich de facto kein Einkommen mehr habe. Ich denke das müsste man nachvollziehen können? Ist es dann rechtlich so, dass man Verschieben darf? Soweit ich weiß wurden die Corona bedingten Elterngeldregeln verlängert bis September 2022? Nochmals vielen Dank und beste Grüße Nana


Dojii

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Ja, das sollte kein Problem sein, bei deiner Tätigkeit einen Zusammenhang zu erkennen. Leg deinem Antrag einfach ein kurzes Schreiben bei, in dem du deine Lage erklärst und darlegst, wieso deine Tätigkeit 2022 weiterhin betroffen war/ist. Faktisch ist das jetzt immer eine Einzelfallentscheidung der Elterngeldstelle und je genauer du deine Lage darlegst, umso besser ist deine Situation zu verstehen.


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