Mitglied inaktiv
Hallo Nicole, ich habe jetzt schon überall so ein paar Broken aufgeschnappt, wo man hin muß wenn das Baby da ist, was man davor machen soll usw. Ich bin jetzt in der 16.SS, lebe mit meinem Freund zusammen, der auch der Pappa ist. Ich mache noch bis zum 6.Juni eine Fortbildung und melde mich danach wieder Arbeitslos. Ich weiß, das ich 6Wochen vor Termin ein Aufhebungsbescheid bekomme vom Arbeitsamt mit dem ich dann zur AOK gehe, für Mutterschaftsgeld. 6 Wochen davor und 12 danach. Erziehungsgeld muß ich auch beantragen, das kann ich ja telefonisch machen. Ab wann sollte ich das tun? Da mein Freund in Ostfriesland gemeldet ist und auch nicht im Mietvertrag steht und auch nicht immer hier ist, muß ich die Miete selbst tragen, also kann ich auch zum Soziamt. Wann das? Auch erst mit dem Aufhebungsbescheid vom Arbeitsamt? Wie sieht das mit dem Sorgerecht aus? Ich hab gelesen, das man das beantragen muß, wenn es für beide Partner gelten soll, richtig? Wo muß ich nach der Geburt hin gehen? So das war schon einiges:), aber gibt es denn keine Checkliste die man für sich dann abarbeiten kann? Ich möchte nix vergessen. Wäre toll wenn Du mir weiter helfen kannnst Bis dahin liebe Grüße sweetsun
Hallo, allgemein gilt: um so eher die Anträge stellen, um so besser. Viele Unterlagen kann man schon vorher sammeln und muss dann nur noch das Geburtsdatum eintragen. Telefonisch kann man idR gar nichts beantragen. Also, ruhig frühzeitig zu den Ämtern, dann ist es später kein Stress. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner